Wettbewerbszentrale rügt Opel wegen Werbung für lebenslange Garantie

17. August 2010 Aus Von Linda

Opel ist wegen seiner Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ auf alle Neuwagen in die Kritik geraten. Lediglich in einem Sternchenhinweis werde darauf hingewiesen, dass die Garantie nur bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern gilt, rügte die Wettbewerbszentrale, die Selbstkontrollinstitution der gesamten deutschen Wirtschaft, am Dienstag in München. Nach diesem Kilometerstand ersetze Opel nur die Hälfte der Materialkosten bei einer Reparatur und das auch nur bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs. Opel soll nun bis Donnerstag eine Unterlassungserklärung abgeben und die Werbung einstellen. Sonst werde die Zentrale Klage gegen den Autobauer einreichen.

Eine Garantie mit zahlreichen Einschränkungen sei keine lebenslange Garantie, erklärte die Wettbewerbszentrale. Bei einer lebenslangen Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greife, solange er den Wagen fahre. Im Wettbewerbsrecht gelte der Grundsatz, dass eine Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten dürfe. „Eine ‚Lüge‘ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis aufgeklärt oder relativiert werden.“ Opel sei über sein Ziel hinaus geschossen, den Absatz anzukurbeln.

Opel erklärte in einer ersten Reaktion, das Unternehmen werde das Schreiben der Wettbewerbszentrale innerhalb der gesetzten Frist prüfen. Das Garantieangebot habe „hervorragende Resonanz bei unseren Kunden erzielt“, teilte Opel mit. Auf die inhaltlichen Vorwürfe ging der Autobauer zunächst nicht ein.