Selber das Auto waschen: Was ist erlaubt, was ist verboten?

24. April 2012 Aus Von Linda

Das Thema Auto waschen außerhalb der Waschanlage ist ein sehr heikles, denn immer noch herrscht weit verbreitete Unklarheit darüber, was hierbei erlaubt und was verboten ist.

Dabei ist das Auto bekanntlich des deutschen Mannes liebstes Spielzeug und wird aus diesem Grunde gehätschelt und gepflegt, wie sonst kaum ein anderer Gebrauchsgegenstand. Die regelmäßige Wäsche ist dabei für Autonarren ebenso selbstverständlich wie der Ölwechsel oder das Auffüllen des Kühlwassers, doch das Auto waschen auf der Straße ist keineswegs einfach so möglich. Klären wir also zunächst die Wissensgrundlagen.

Selber das Auto waschen: Was sagt das Gesetz?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Es gibt kein bundesweit gültiges Gesetzt, keinen Paragraphen, der sich ausdrücklich mit dem Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Privatgrundstücken beschäftigt, und doch ist eben diese Angelegenheit gesetzlich geregelt. Wie geht das? Ganz einfach über den allgemeinen Konsens, dass sich die Lösung dieser Frage aus dem gegebenen Gesetz ergibt.

Der wichtigste Punkt ist dabei das Wasserhaushaltsgesetzt, einen Bestandteil des deutschen Wassergesetztes, in dem festgelegt ist, dass die Gewässer – zu denen natürlich auch das Grundwasser gehört – als Lebensgrundlage für Mensch und Natur geschützt werden müssen. Die Einleitung belastender Stoffe ins Grundwasser ist demnach strafbar, sofern sie nicht über eine Genehmigung der Behörden legitimiert wurde. Und zu diesen Einleitungen gehört eben auch das Abwasser, das beim Waschen eines Autos auf die Straße gelangt.

Was ist erlaubt beim Auto waschen?

Es gibt eine Unterscheidung zwischen der Wäsche auf befestigten und unbefestigten Grundstücken sowie der Anbindung an die Kanalisation, doch die Aufdröselung dieser Angelegenheit wäre an dieser Stelle zu kompliziert. Grundsätzlich ist es verboten, sein Auto auf dem eigenen Grundstück einer Wäsche zu unterziehen; Wer seinen PKW mit Seife, Lackreiniger und Co. behandeln möchte, muss dazu in eine Waschstraße fahren oder auf das Gelände einer Waschanlage beziehungsweise speziell ausgezeichnete Waschplätze fahren. Wer dies trotzdem auf seinem eigenen Grundstück tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Anders sieht es auf öffentlichen Straßen aus, wo das Abwasser in die Kanalisation geleitet würde und nicht ins Grundwasser gelangen könnte. Theoretisch wäre die Autowäsche hier möglich, praktisch verbieten die meisten Gemeinden und Städte jedoch das Waschen des Autos auf öffentlichen Straßen. Wer sich also nicht genau im Stadtrecht seiner Heimat auskennt, sollte auch auf diese Variante lieber verzichten. Denn selbst wenn das Waschen auf den öffentlichen Straßen erlaubt ist, muss es in der Regel genehmigt werden, und für solch eine Genehmigung sind oftmals Gebühren fällig.

Das Abspritzen des Autos nur mit klarem Wasser stellt übrigens keine Alternative dar, denn hierbei werden zum Beispiel Ölreste ab- und mitfortgespült, was wiederum einer Verunreinigung gleichkommt. Fazit: Um sich Stress, Zeit, Geld und Ärger zu sparen, sollte man lieber gleich mit dem Auto in die Waschstraße fahren oder – wenn man unbedingt lieber selbst Hand an das geliebte Vehikel legen möchte – die entsprechenden Plätze zur Handwäsche auf dem Gelände der Waschanlagen nutzen.

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