Verbraucherzentrale fordert staatliche Aufsicht über Inkassofirmen

20. September 2010 Aus Von Linda

Die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale hat eine staatliche Kontrolle dubioser Inkassofirmen angemahnt. Eine Umfrage unter den bundesweit 79 Aufsichtsbehörden habe ergeben, dass es „schlichtweg keine effektive Aufsicht über Inkassounternehmen in der Bundesrepublik gibt“, heißt es in einem internen Grundsatzpapier der Kieler Verbraucherschützer, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Trotz zahlreicher dokumentierter Fälle illegaler Methoden hätten die Behörden bisher nach eigenen Angaben erst zweimal eine Zulassung nach einer Verbraucherbeschwerde entzogen.

Nach jüngsten Zahlen der Verbraucherzentrale gibt es in Deutschland derzeit etwa 750 zugelassene Inkassounternehmen. Sie übernehmen Geldforderungen von Unternehmen und treiben diese bei säumigen Kunden ein.

Zur Kontrolle der sogenannten schwarzen Schafe in der Branche sei dringend eine funktionierende Aufsicht zu schaffen, forderte die Verbraucherzentrale in dem Papier. Zudem müsse ein offizieller Sanktionskatalog geschaffen werden, der klar festschreibe, wann wem warum die Betriebszulassung entzogen werden könne.

Bislang sei das Betreiben einer Inkassofirma zwar eine „erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung“, für die eine behördliche Zulassung erteilt werden müsse. Der Betrieb bewege sich wegen weitgehend fehlender Bestimmungen aber in einem „nahezu ungeklärten Raum“. So fehlten auch Regeln, wann eine Erlaubnis entzogen werden könne. Da es keine echte Aufsicht gebe, hätten Anbieter zudem selbst bei massiven Verstößen gegen Zulassungskriterien kaum Konsequenzen zu fürchten.

Die Verbraucherschützer forderten auch klare rechtliche Regelungen zur Kopplung von Forderungssummen und Inkassogebühren. Da es keine Vorschrift dazu gebe, verlangten dubiose Anbieter von Verbrauchern selbst bei geringen Schulden zusätzlich oftmals angebliche Inkassokosten in bis zu fünfzigfacher Höhe. Als Vorbild nannten die Kieler Experten Österreich, wo entsprechende Bestimmungen dafür sorgten, dass Haupt- und Nebenforderungen nicht derart in Missverhältnis stehen könnten.