Rundumhilfe im Haushalt, eine wichtige Stütze

19. Juni 2009 Aus Von Linda

Eine Haushaltshilfe entlastet Familien, unterstützt sie und übernimmt wichtige Tätigkeiten, die nötig sind, um einen Haushalt zu führen. Hier finden Sie einige Informationen zum Thema Haushaltshilfen: was Sie beachten müssen um eine Haushaltshilfe zu bekommen oder welche Aufgaben eine soche Hilfe hat

Tipps zum Managen Ihres Haushaltes finden Sie hier:

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Aufgaben der Haushaltshilfe

Die jeweiligen Arbeitsbereiche werden den Bedürfnissen angepasst. Angeboten werden beispielsweise Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege oder Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen. Kann der Haushalt zum Teil selbst weitergeführt werden, werden die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang gewährt.

Wer bekommt Hilfe?

Einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe kann haben, wer sich in Krankenhausbehandlung, Rehabilitation oder einer Mutter-Kind-Kur befindet und eine Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Hat beispielsweise eine werdende Mutter so starke Wehen, dass weder sie noch eine Vertrauensperson den Haushalt bewirtschaften und sich um die bereits vorhandenen Kinder kümmern kann, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden. Stimmt die Krankenkasse nicht zu, sollte der Arzt umgehend Einspruch gegen diesen Beschluss einlegen. In der Regel genehmigen die Kassen im zweiten Anlauf dann ohne große Widersprüche eine Haushaltshilfe. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung vorsehen, dass nach ärztlichem Zeugnis eine Haushaltshilfe gewährt wird. Das kann nach einer ambulanten Operation oder bei einer Erkrankung ohne Krankenhausaufenthalt sein. Generell sollte man sich bei seiner Kasse über die individuellen Angebote informieren.

Kosten und Dauer der Hilfe

Die Dauer der Leistung richtet sich nach dem Zeitraum der benötigten Hilfe. Die Hilfe kann stun-denweise oder nach Bedarf tageweise gestellt werden. Seit Januar 2004 muss eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beläuft sich auf 10 Prozent der Kosten pro Leistungstag, mindestens fünf, höchstens zehn Euro.