Regierung will Daten von Arbeitnehmern besser schützen
25. August 2010Nach den Spitzelskandalen bei großen deutschen Unternehmen sollen die Arbeitnehmer künftig besser geschützt werden: Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer, der unter anderem die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten komplett verbietet. Gleichzeitig soll der Kampf gegen Korruption und Betrug durch Angestellte aber weiterhin möglich sein.
Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) regelt unter anderem die Videoüberwachung, ärztliche Untersuchungen von Beschäftigten, das Verwenden von Daten aus dem Internet und den Einsatz von Ortungssystemen. Besonders umstritten waren im Vorfeld die Regelungen zur Videoüberwachung von Arbeitnehmern. Diese darf nun generell nicht geheim stattfinden.
Öffentlich ist Videoüberwachung aber auch künftig möglich. Am einfachsten soll sie für Unternehmen künftig in öffentlichen Bereichen sein – etwa an den Kassen von Supermärkten. Geschlossene Bereiche von Lagern dürfen, beispielsweise zum Schutz gegen Diebstahl, zwar überwacht werden, die Beschäftigten müssen dann aber darüber informiert werden. Gänzlich tabu ist aber die Überwachung etwa von Duschen und Umkleidekabinen.
Das Abgleichen der Daten von Beschäftigten, wie es etwa die Deutsche Bahn im Kampf gegen Korruption im eigenen Haus getan hatte, soll unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich sein. Wenn es einen konkreten Verdacht gebe, könnten die Daten des Arbeitnehmers auch ohne sein Wissen überprüft werden.
Setzt ein Arbeitgeber Detektive ein, um Straftaten und Verstöße aufzuklären, müssen diese sich an die gleichen Regeln zum Datenschutz halten. Bei Verstößen drohen die Sanktionen des Bundesdatenschutzgesetzes: Geldbußen von 50.000 bis 300.000 Euro, teilweise sind auch Schadenersatzforderungen möglich.
Das Gesetz ist eine Folge mehrerer Datenschutz-Skandale bei Großunternehmen in der jüngeren Vergangenheit. So waren etwa die Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom, der Discounter Lidl und die Drogeriekette Schlecker in Skandale um die Ausforschung ihrer Beschäftigten verwickelt. Der Gesetzentwurf sei nun „ein ausgewogener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen“, sagte de Maizière.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete den Gesetzentwurf als „tragfähigen Kompromiss, der eine substanzielle Verbesserung“ darstelle. Die Arbeitgeber sehen in dem Gesetzentwurf de Maizières hingegen gleich mehrere grundsätzliche Mängel. So werde etwa der Kampf gegen Kriminalität behindert, kritisierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).