Regierung will Arbeitnehmer-Datenschutz nach Skandalen verbessern

25. August 2010 Aus Von Linda

Nach den Spitzelskandalen bei großen deutschen Unternehmen sollen die Arbeitnehmer künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer, der unter anderem die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten komplett verbietet. Gleichzeitig soll der Kampf gegen Korruption und Betrug durch Angestellte aber weiterhin möglich sein.

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) regelt unter anderem die Videoüberwachung, ärztliche Untersuchungen von Beschäftigten, das Verwenden von Daten aus dem Internet und den Einsatz von Ortungssystemen. Besonders umstritten waren im Vorfeld die Regelungen zur Videoüberwachung von Arbeitnehmern. Diese darf nun generell nicht geheim stattfinden.

Öffentlich ist Videoüberwachung aber auch künftig möglich. Am einfachsten soll sie für Unternehmen künftig in öffentlichen Bereichen sein – etwa an den Kassen von Supermärkten. Geschlossene Bereiche von Lagern dürfen, beispielsweise zum Schutz gegen Diebstahl, zwar überwacht werden, die Beschäftigten müssen dann aber darüber informiert werden.

Gänzlich tabu ist aber die Überwachung etwa von Duschen und Umkleidekabinen. Selbst bei einem konkreten Verdacht solle die heimliche Überwachung nicht möglich sein, sagte de Maizière. „Da ist zum Schutz der Arbeitnehmer meines Erachtens kein Bedarf, auch nicht im Interesse der Aufklärung von Straftaten.“

Das Abgleichen der Daten von Beschäftigten, wie es etwa die Deutsche Bahn im Kampf gegen Korruption im eigenen Haus getan hatte, soll unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich sein. Wenn es einen konkreten Verdacht gebe, könnten die Daten des Arbeitnehmers auch ohne sein Wissen überprüft werden.

Setzt ein Arbeitgeber Detektive ein, um Straftaten und Verstöße aufzuklären, müssen diese sich an die gleichen Regeln zum Datenschutz halten. Bei Verstößen drohen die Sanktionen des Bundesdatenschutzgesetzes: Geldbußen von 50.000 bis 300.000 Euro, teilweise sind auch Schadenersatzforderungen möglich. In Betriebsvereinbarungen kann der Datenschutz verbessert, nicht aber unter das gesetzliche Niveau gebracht werden.

Das Gesetz ist eine Folge mehrerer Datenschutz-Skandale bei Großunternehmen in der jüngeren Vergangenheit. So waren etwa die Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom, der Discounter Lidl und die Drogeriekette Schlecker in Skandale um die Ausforschung ihrer Beschäftigten verwickelt. Sie hatten die Überwachung von Mitarbeitern oft mit dem Kampf gegen Korruption und Betrug begründet. Der Gesetzentwurf sei nun „ein ausgewogener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen“, sagte de Maizière.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete den Gesetzentwurf als „tragfähigen Kompromiss, der eine substanzielle Verbesserung“ darstelle. Er sei ein „wesentlicher Schritt zu mehr Klarheit im Umgang mit Beschäftigtendaten“. Die Arbeitgeber sahen in dem Gesetzentwurf de Maizières hingegen gleich mehrere grundsätzliche Mängel. So werde etwa der Kampf gegen Kriminalität behindert, kritisierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Auch sei es nicht mehr möglich, die Datenschutzregeln in der jeweiligen Firma anzupassen. Unklare Formulierungen schafften zudem neue Rechtsunsicherheit.