Google-Europa-Chef weist Kritik wegen Street View zurück
20. August 2010Google hat die heftige Kritik an seinem Straßenbilderdienst Street View erneut zurückgewiesen. „Wir achten die Privatsphäre der Menschen sehr. Etwas öffentlicheres als Häuserfassaden gibt es jedoch nicht“, sagte Google-Europa-Chef Philipp Schindler der „Bild“-Zeitung von Freitag. Die Wohnungswirtschaft erwartet derweil Konflikte zwischen Mietern und Hausbesitzern um die Unkenntlichmachung von Häusern.
Schindler betonte, Google biete in Deutschland Regeln für Street View an, die es in anderen Ländern gar nicht gebe. Betroffene können hierzulande beantragen, dass ihr Haus unkenntlich gemacht wird. Dies ist im Internet noch bis Mitte Oktober möglich, und danach auch weiterhin per E-Mail oder per Post. Schindler sagte, Google führe bereits seit langem Gespräche mit Datenschützern. 2009 habe sich der Konzern mit ihnen auf Maßnahmen geeinigt, „um auf die Bedürfnisse der Deutschen wegen Street View besonders einzugehen“.
Einen möglichen Missbrauch der Straßenbilder etwa durch Einbrecher hält der Google-Europa-Chef für unwahrscheinlich. Es gebe in keinem der bislang 23 Länder mit Street View einen Anstieg der Kriminalitätsrate. „Wir zeigen nur die Dinge, die jeder beim Spazieren durch eine Straße sehen kann“, sagte Schindler. Kein Mensch müsse sich vor Street View fürchten. In Deutschland soll Street View noch in diesem Jahr für zunächst 20 Städte an den Start gehen.
Eine Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sagte den „Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung“ von Freitag, es gebe „Konfliktpotenzial“ zwischen Mietern und Hauseigentümern. Zu Konflikten könnte demnach führen, dass Google bei einem Widerspruch gleich ein ganzes Haus unkenntlich macht. Sowohl Mieter wie Eigentümer können gegen die Anzeige ihres Hauses in Street View Widerspruch einlegen.
„Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, dass sie ihre Objekte zeigen lassen können“, sagte die Sprecherin. Der Verband will sich daher mit Google in Verbindung setzen, um zu klären, ob beim Widerspruch eines Mieters tatsächlich das Bild des gesamten Gebäudes – etwa eines Hochhaus mit dutzenden Wohnungen – gelöscht werden muss. Eine Google-Sprecherin erklärte auf NRZ-Anfrage jedoch: „Ein Widerspruch reicht aus, um Wohngebäude unwiderruflich unkenntlich zu machen. Werden die Daten im Bildmaterial gelöscht, können wir sie nicht wieder herstellen.“