Widerspruchsfrist bei Google Street View läuft ab

15. Oktober 2010 Aus Von Linda

Einsprüche von Hausbesitzern und Mietern bei Google Street View werden ab dem Wochenende bis zum Start des umstrittenen Straßenbilderdienstes vorerst nicht mehr berücksichtigt. In der Nacht zum Samstag sollte bei Street View die Widerspruchsfrist gegen die Veröffentlichung von Häuserbildern auslaufen. Google hat zugesagt, alle bis dahin eingegangenen Widersprüche von Verbrauchern bis zum Start des Internetdienstes zu bearbeiten. Wer ab jetzt Widerspruch gegen die Abbildung seines Hauses einlegt, muss damit rechnen, dass die Bilder erst nach Start von Street View unkenntlich gemacht werden.

Google hatte im Sommer angekündigt, Street View noch dieses Jahr für die 20 größten deutschen Städte zu starten – einen genauen Termin gibt es aber noch nicht. Später sollen weitere Regionen folgen. Mit dem Dienst können sich Internetnutzer in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Bei dem Straßenbilderdienst gibt es bereits Bilder aus weltweit über 20 Ländern.

Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. Deswegen vereinbarte Google mit Datenschutzbehörden, Mietern und Hausbesitzern vor dem Start von Street View die Möglichkeit zu geben, einer Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser zu widersprechen. Dazu hatten diese über eine spezielle Internetseite seit Mitte August Zeit. Per Brief oder E-Mail war der Widerspruch schon länger möglich. Auch hier endete nun aber die Frist für den Vorab-Einspruch.

Wer bis jetzt Widerspruch eingelegte, kann nach Angaben von Google damit rechnen, dass sein Haus bei Street View bis zum Starttermin des Dienstes unkenntlich gemacht wird. Das Unternehmen will Hausbesitzern und Mietern aber auch weiterhin die Möglichkeit geben, einer Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser zu widersprechen. Bei diesen Beschwerden, die nach Ende der Frist eingehen, sind die Bilder der Häuser dann zum Start wahrscheinlich noch zu sehen und werden erst später unkenntlich gemacht.

Hausbesitzer und Mieter können auch künftig Widersprüche per E-Mail (streetview-deutschland@google.de) oder per Brief (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) an Google richten – auch aus Regionen, in denen Google zunächst noch nicht startet. Nach dem Start von Street View wird es auch in dem Onlinedienst selbst eine Widerspruchsfunktion geben. Nutzer können dann über die Schaltfläche „Ein Problem melden“ Widerspruch einlegen.