Nebenkostenabrechnung – Was darf mir mein Vermieter berechnen?

16. November 2010 Aus Von Linda

Die alljährliche Nebenkostenabrechnung sorgt des Öfteren für große Augen und Münder bei den Mietern. Aber was darf eigentlich der Vermieter in den Nebenkosten berechnen?

Es gibt nämlich Posten, die auf einer Nebenkostenabrechnung auftauchen können, dort aber nicht hingehören. Aus diesem Grund sollte jeder Mieter wissen, was wirkliche Nebenkosten sind.

Nebenkostenabrechnung

In den meisten Mietverträgen ist festgehalten, dass neben den Mietkosten auch Kosten für Betriebskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung zu zahlen sind. Dieser Absatz verpflichtet den Mieter zur Zahlung von Nebenkosten.

Diese Berechnungsverordnung gibt an, welche Nebenkosten in der Abrechnung auftauchen können. Dazu zählen:

  • Warmwasser
  • Heizung
  • Grundsteuer
  • Fahrstuhl
  • Abwasser
  • Hausreinigung
  • Kosten für die Straßenreinigung
  • Hausreinigung und Müllabfuhr
  • Bekämpfung von Ungeziefer
  • Pflege der Grünanlagen
  • allgemeiner Strom
  • Schornsteinreinigung
  • Kabelanschluss
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Hausversicherung
  • Hausmeister
  • Gemeinschaftsantenne

Die Heizkosten müssen müssen dabei verbrauchsabhängig berechnet werden, sodass jede Mieteinheit auch nur den realen Verbrauch bezahlt. Für die Wasserkosten trifft dies ebenfalls zu, wobei allerdings eine Kaltwasseruhr in den Wohnungen eingebaut sein muss. Sämtliche andere Kosten werden auf alle Mieter des Hauses umgelegt, wobei sich der Betrag nach der Größe der Wohnung und der Bewohnerzahl richtet.

Betriebskostenspiegel

Der Betriebsspiegel bietet für Mieter einen Anhaltspunkt bezüglich der Nebenkosten. Auf den Nebenkostenabrechnungen der deutschen Haushalte stehen 17 unterschiedliche Nebenkostenarten. Bei der Wohnungssuche ist es oft schwer, zu erkennen, ob die im Vertrag verankerten Vorauszahlungen auch der Realität entsprechen.

Auf diese Thematik bin ich durch einen Ratgeber auf Noows.de gestolpert. Dort las ich auch, dass der Deutsche Mieterbund aus diesem Grund seit 2005 den so genannten Betriebskostenspiegel veröffentlicht, in dem die durchschnittliche Höhe der Nebenkosten aufgelistet sind. Im Abrechnungsjahr 2007 beliefen sich die Heizkosten auf durchschnittlich 0,77 Euro pro Quadratmeter und die Kosten für die Schornsteinreinigung betrugen in diesem Jahr ca. 0,04 Euro.

Die Betriebskosten belaufen sich aktuell pro Monat und Quadratmeter auf etwa 2,16 Euro. Zu diesem Ergebnis kam der Deutsche Mieterbund. Bei Berücksichtigung aller möglichen Kosten können die Kosten sogar 2,91 Euro betragen. So fallen bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung momentan (abhängig von Heiz- und Wasserkosten) etwa 2.800 Euro Betriebskosten an.

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