Karlsruhe: Greenpeace darf Müller–Milch „Gen–Milch“ nennen

22. September 2010 Aus Von Linda

Greenpeace hat im Streit mit der Großmolkerei Müller um den Einsatz von Gen-Technik endgültig gesiegt: Die Umweltschutz-Organisation darf dem Bundesverfassungsgericht zufolge Milch von Kühen, die gentechnisch verändertes Futter fressen, als „Gen-Milch“ bezeichnen. Diese Kritik entbehre „nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage“ und sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, entschied das Gericht in einem Beschluss. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde der Unternehmensgruppe.

Die Verfassungshüter bestätigten damit ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2008. Danach hatte Greenpeace 2004 und 2005 die Verwendung gentechnisch manipulierter Futtermittel bei der Milchherstellung kritisiert und dabei die Marken der Unternehmensgruppe – Müller, Weihenstephan und Sachsenmilch – als „Gen-Milch“ bezeichnet. Dagegen klagte das Unternehmen nun bis zum Bundesverfassungsgericht mit dem Argument, das gentechnisch veränderte Futter führe zu keinen Veränderungen der Milch selbst.

Karlsruhe zufolge ist der Begriff „Gen-Milch“ eine „substanzarme Äußerung“, die im konkreten Kontext beurteilt werden müsse. Greenpeace habe diesen Begriff bei allen Aktionen immer im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Futtermitteln benutzt. Da die Unternehmen von Müller-Milch aber „nicht im gesamten Produktionsprozess auf gentechnische Verfahren verzichten“, sei die Kritik von Greenpeace auch keine unwahre Tatsachenbehauptung, heißt es in dem Beschluss.

Die Unternehmensgruppe Müller hatte während des Streits durch die Instanzen immer betont, der Einsatz von gentechnisch verändertem Futter sei bei den meisten Milchproduzenten „längst Realität“. Es sei erwiesen, dass dies „keine Auswirkungen auf die Milch hat“ und die Milch ungefährlich sei.