EU–Parlament fordert strenge Auflagen für Schädlingsbekämpfungsmittel
22. September 2010Das Europaparlament hat strengere Vorschriften für die Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln etwa in Reinigungsprodukten, Stoffen oder Möbeln gefordert. Die Abgeordneten verabschiedeten am Mittwoch in erster Lesung eine Neuregelung, mit der die Verwendung sogenannter Biozide eingeschränkt und besser kontrolliert werden soll. Die Vorlage geht nun an den Ministerrat, in dem die 27 EU-Staaten vertreten sind. Parlament und Rat müssen anschließend über einen Kompromiss verhandeln.
Biozide werden in zahlreichen Putzmitteln verwendet und sollen vor Ungeziefer und Bakterien schützen. Sie werden aber auch als Konservierungsmittel eingesetzt, etwa in Farben und Holzschutzpräparaten. Auch Stoffe und Möbel werden mit Bioziden behandelt, vor allem zur Vermeidung von Schimmel.
Nach dem Willen des Europaparlaments müssen die geplanten neuen Biozid-Vorschriften auch für Importe aus Drittstaaten gelten. „Damit gehören etwa Hautreizungen durch behandelte Kleidung aus Südostasien hoffentlich bald der Vergangenheit an“, sagte die Berichterstatterin des Parlaments, Christa Klaß (CDU).
Derzeit seien etwa in der EU rund 50.000 verschiedene Biozidprodukte auf dem Markt – von Insektensprays über Toilettenreiniger bis zu Rattengiften, erläuterte der Vorsitzende des Umweltausschusses, Jo Leinen (SPD). Die neue Verordnung solle dafür sorgen, dass diese Substanzen EU-weit den gleichen Prüfungen und Standards unterworfen werden. Dies sei ein wichtiger Schritt zur „Entgiftung der Umwelt“.
Kritisch äußerte sich der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Deutschland. Dass Wirkstoffe mit bestimmten Eigenschaften von vornherein verbannt werden sollten, sei „problematisch“, sagte ein VCI-Sprecher. Dadurch könnten Wirkstoffe wegfallen, die zur professionellen Anwendung, etwa im Seuchenschutz, notwendig seien.