BGH billigt Apotheken-Rabatte von einem Euro

9. September 2010 Aus Von Linda

Apotheken dürfen Kunden beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur Bagatellbeträge als Rabatte oder Gutschriften gewähren. Beträge in Höhe von einem Euro sind auf jeden Fall noch zulässig, fünf Euro aber nicht mehr, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil entschied. Das Gericht verwies zur Begründung auf die Preisbindung für Arzneimittel und das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb. (AZ: I ZR 193/07)

Ob die Preisbindungsvorschriften des deutschen Arzneimittelrechts auch für im Ausland ansässige Versandapotheken gelten, ließ der BGH offen. Der Kartellsenat möchte diese Frage zwar bejahen. Er sieht sich daran aber durch ein gegenteiliges Urteil des Bundessozialgerichts gehindert und wird den Fall nun dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorlegen.