Nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Baden–Württemberg rechtens

12. Oktober 2010 Aus Von Linda

Das seit März diesen Jahres in Baden-Württemberg geltende nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot in Ladengeschäften ist rechtens. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Es wies damit die Klage einer Tankstellenbesitzerin zurück. Das zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr früh geltende Verkaufsverbot sei verhältnismäßig und zulässig, weil der Gesetzgeber damit den Alkoholmissbrauch während der Nacht und damit einhergehende Straftaten eindämmen wolle, hieß es zur Begründung. (AZ: 1 BvR 1789/10)