GEZ: So werden die Gebühren 2013 geregelt

2. November 2012 Aus Von Linda

Es gibt Neuigkeiten an der GEZ-Front. Ab 2013 wird es mal wieder eine Änderung in der Regelung der Gebühren geben. Einiges daran ist wirklich erfreulich, einige andere Sachen, werden wir wohl so hinnehmen müssen.


Die GEZ wirbt ganz offen mit dem Slogan „Der Rundfunkbeitrag kommt“. Was sich dahinter verbirgt und wie die Gebühren am 1. Januar 2013 nun wirklich geregelt werden, steht im folgenden Beitrag.

Die neue GEZ-Gebühr ab 2013: Das ändert sich

Ab dem 1. Januar 2013 gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag. Es soll dabei unerheblich sein, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte tatsächlich bereitstehen. Das soll größere Familien, nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften entlasten. Außerdem haben die meisten Menschen nicht mehr nur ein Fernsehgerät oder ein Radio in ihrer Wohnung. Würde man für jedes Einzelne zahlen, so ginge das ganz schön ins Geld.

Eine dem Haushalt angehörende Person zahlt künftig dann den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro. Damit sind alle Geräte, also auch Smartphones, Laptops, Tablet PCs und auch Autoradios mit abgedeckt. Gartenlauben, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, sind beitragsfrei. Behinderte Menschen dürfen einen ermäßigten Beitrag zahlen.

Kritik an der GEZ und wie die Umstellung abläuft

Auch in der neuen Beitragsordnung ist es möglich, einen ermäßigten Beitrag zu zahlen beziehungsweise sich vollständig davon befreien zu lassen. Die GEZ beschreibt ihr neues Gebührensystem als eine Art Solidaritätsbeitrag, mit dem man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützt, jeder so wie er es kann.

Viele fühlen sich durch den neuen Beitragssatz aber auch benachteiligt. Menschen, die vorher nur ein Radio angemeldet, und damit einen wesentlich niedrigeren Beitrag zahlen mussten, werden nun ordentlich zu Kasse gebeten. Einige Rechtswissenschaftler sehen in der Gebührenordnung auch eine Verletzung des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgebotes und der allgemeinen Handlungsfreiheit. Doch das müssen die Gerichte klären. Zunächst hält die GEZ weiterhin an der Umstellung zum Jahreswechsel fest.

Die Umstellung soll dabei automatisch erfolgen. Post erhalten nur diejenigen, für die sich beitragsmäßig etwas ändert. Alle, denen nach dem neuen Modell eine Ermäßigung zusteht, die sollten aktiv werden und einen entsprechenden Antrag stellen. Im Übrigen gibt es noch eine gute Nachricht: Wer bisher noch nicht mit seinen Geräten angemeldet war und sich zum neuen Jahr anmeldet, der wird nicht mehr rückwirkend zu Kasse gebeten. Weitere Infos gibt es auf dem Internetauftritt der Gebühreneinzugszentrale.